AGB der KMH Kunststoff-Metall-Handel GmbH & Co KG

1 Geltung

1.1Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts , sowie allen Privatpersonen.

2 Angebote

2.1Unsere Angebote sind generell freibleibend, auch dann, wenn dies nicht explizit darauf vermerkt ist.
2.2Eine Bindung  an unsere Angebote besteht grundsätzlich nicht, mit Ausnahme, daß auf dem Angebot eine entsprechende  Ergänzung steht. 
2.3Angegebene  Maße, Gewichte, Beschreibungen und Anleitungen, sowie Zeichnungen in Angeboten, aber auch in unseren Preislisten und sonstigen Geschäftspapieren sind bestmöglich gemacht, aber für uns unverbindlich.

3 Preise

3.1Die Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich aller Nebenkosten, wie Fracht, Maut, Schrott etc, sowie der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
3.2Wenn nicht anders vereinbart, gelten die Preis aus unserer jeweilig aktuell gültigen Preisliste.
3.3Wir behalten uns vor, bei gravierenden Veränderungen auf der Beschaffungsseite, die Verkaufspreise auch bei bereits abgeschlossenen Verträge entsprechend zu korrigieren.

4 Lieferungen / Lieferfristen / Liefertermine

4.1Unser Lieferverpflichtung steht  unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.  
4.2Lieferzeitangaben stehen in Bezug mit dem Abschluss des Vertrages und beginnen mit diesem Datum. Voraussetzung ist weiterhin die Vollständigkeit der Angaben des Kunden und die Klärung aller Details, sowie die Beibringung aller notwendigen Unterlagen.
4.3Der Zeitpunkt des Versandes ab Werk / Lager ist maßgeblich für die Einhaltung der Lieferfristen. Ebenfalls mit Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn kein Abruf erfolgt oder aus Gründen die nicht unserer Verschulden darstellen kein Versand erfolgen kann.
4.4Bei Ereignissen höherer Gewalt sind wir berechtigt, für die Dauer der Vorfälle den Liefertermin zu verschieben, selbst bei einem bereits bestehenden Lieferverzug. Dauert dieses Ereignis länger als 6 Monate und somit auch die Ausführung des Auftrags, kann diese Partei aufgrund von Unzumutbarkeit den Vertrag als aufgehoben erklären.

5 Zahlung

5.1Der vereinbarte Kaufpreis ist nach Lieferung mit dem auf unseren Rechnungen ausgewiesenen Zahlungsziel in der Weise zu bezahlen, daß der Betrag am Fälligkeitstag bei uns eingehend ist.
5.2Ein Zurückhaltungsrecht für den Käufer besteht nur, wenn in dem konkreten Fall ein entsprechend  begründeter  oder rechtskräftiger Anspruch besteht. Beträge aus anderen Geschäften dürfen nicht zurückgehalten werden.
5.3Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem Basiszinssatz.
5.4Verzug entsteht spätestens 10 Tage nach Fälligkeit der Rechnung.

6 Gewichte / MAsse und Güten

6.1Maßgebend für die Gewichte ist die vom Werk/Vorlieferanten bzw. von uns vorgenommene Verwiegung oder die  theoretische Ermittlung zum Handelsgewicht nach Norm.
6.2Bei Abrechnung nach Gewicht sind die angegebenen Stück-/Bundzahlen als unverbindlich anzusehen. 
Es gilt das Gesamtgewicht der Sendung / Position.
6.3Güten und Maße, sowie die entsprechenden Toleranzen  bestimmen sich nach den jeweils gültigen Normen DIN/EN. Herstellererklärungen, Konformitätserklärungen, Werkstoffblätter, Prüfbescheinigung sind keine Zusicherungen oder Garantien, eben so wenig  sonstige Angaben zu Maße und Gewichten und Verwendbarkeit oder Kennzeichen wie CE oder GS.

7 Verpackung / Versand / Gefahrenübergang

7.1Der Versandweg, die Versandart, sowie Spediteur und Frachtführer wird von uns bestimmt, wenn keine gesonderte Vereinbarung bei Vertragsabschluss getroffen wurde.
7.2Mit Verlassen des Lagers/Werks geht die Gefahr auf den Käufer über, dies gilt auch bei franko oder frei Haus Lieferungen.
7.3Für Versicherung sorgen wir nur auf ausdrückliche Anweisung des Kunden und zu dessen Lasten.
7.4Eine Entsorgung der Verpackung wird von uns nicht vorgenommen, ausgenommen sind Mehrwegverpackungen wie z.B. Paletten, Gitterboxen o. Ä, hier bleibt die Verpackung unser Eigentum.

8 Sachmängel / Haftung / Haftungsbegrenzung

8.1Offensichtliche Mängel  hat der Käufer sofort zu melden und schriftlich auf den  Lieferpapieren zu vermerken. Eine spätere Anzeige eines offensichtlichen Mangels wird nicht anerkannt.
8.2Nicht sofort erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen, die Be- oder Weiterverarbeitung sofort einzustellen.
Hier gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
8.3Erhalten wir keine Gelegenheit uns vom Sachmangel zu überzeugen, bzw. wird uns die beanstandete Ware nicht unverzüglich zur Verfügung gestellt, entfallen alle Rechte wegen des Sachmangels.
8.4Wir übernehmen nur Kosten, die im direkten Zusammenhang mit der Ware stehen, wie z.B. Ersatzlieferung, etc. 
Nachfolgekosten wie  Ein-und Ausbau, oder Produktionsstillstände u.Ä. werden von uns nicht übernommen.
8.5Eine Gewährleistung  für bestimmte Eignungen oder Einsatzzwecke für Waren geben wir nicht, außer  es gibt eine separate Vereinbarung, die Gefahr liegt hier beim Käufer.
8.6Für die Verletzung vertragsrechtlicher Pflichten, insbesondere wegen Verschulden, Verzug oder Unmöglichkeiten beim Vertragsabschluss haften wir - auch für alle unsere Erfüllungsgehilfen bzw.  Angestellten und GF, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auf den Vertragstypischen Schaden beschränkt.

9 Eigentumsvorbehalt

9.1Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offen Forderungen uneingeschränkt unser Eigentum.
9.2Der Käufer darf die Ware nur im Rahmen seiner normalen Geschäftsbedingungen im Geschäftsverkehr veräußern, solange er nicht in Verzug ist.
9.3Der Käufer trägt alle Kosten die bei einem Zugriff oder Rücktransport anfallen, sollte dies aufgrund einer Pfändung oder Beeinträchtigung Dritter notwendig sein. Über eine solche Einschränkung hat uns der Kunde unverzüglich zu informieren.

10 Erfüllungsort

10.1Erfüllungsort bei Lieferungen ab Werk ist das Werk, bei Lieferungen ab Lager das Lager. Gerichtsstand ist immer der Sitz unserer Gesellschaft.
10.2In Ergänzung zu diesen Bedingungen gilt für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Geschäftspartnern das deutsche materielle Recht.

11 Salvatorische Klausel

11.1Sollte eine Regelung dieser AGB aus irgendeinem Grund unwirksam sein, berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.